AK Flughafen BER
     Flugrouten     

 

  

Zum Baustopp für den BBI gibt es keine Alternative!
Wir, die Bürgerinitiative Rettet die Marienfelder Feldmark, beschäftigen uns seit 1991 mit dem Thema Schönefeld, damals wie heute waren wir gegen den Bau des BBI Schönefeld und haben alle Stellungnahmen, Gutachten und das ganze Planungsverfahren äußerst kritisch begleitet und hinterfragt. Denn es war von vornherein klar, dass es bei einer Planung von 360.000 Flügen im Jahr keine Geradeausflugbahn geben kann. Das sind fast 1.000 Flüge am Tag und es darf nicht vergessen werden, es sollen in den kommenden Jahren auch mehr Flüge werden, wenn dass gigantische Flugdreieck, dass unseren Politikern und den Betreibern der BBI vorschwebt, realisiert wird. Dann können wir in vielleicht fünf Jahren von 500.000 oder 600.000 Flügen ausgehen. Die Umweltfolgen und die Verlärmung des BBI am städtischen Standort Schönefeld sind unabsehbar.
Wir fordern einen unverzüglichen Baustopp für den BBI, um eine weitere vorsätzliche und gigantische Steuergeldvernichtung zu verhindern! Es ist nur ein Prestigeobjekt, mit dem sich einige Politiker ein Denkmal setzen wollen, wie es früher Pharaonen mit ihren Pyramiden machten. Die Forderung des Baustopp wird damit noch untermauert, weil alle Privatisierungsversuche für das BBI-Projekt gescheitert sind, etliche Eröffnungsverschiebungen stattfanden und die öffentliche Hand mit dem Bau und der Finanzierung, besonders aber mit den Anforderungen eines rentablen und wirtschaftlichen BBI-Betriebes völlig überfordert sein wird.
Nur ein sofortiger Baustopp aus den oben definierten Gründen vermeidet eine weitere vorsätzliche Vernichtung bzw. Veruntreuung von Steuergeldern, die bereits durch das Schaffen vollendeter Tatsachen ein gigantisches Ausmaß angenommen hat. Sollten Wowereit und Platzeck diesen Baustopp ablehnen, würden sie den Bürgern Berlins und Brandenburgs einen immensen Schaden aufbürden.
Wir müssen eine weitere vorsätzliche Veruntreuung durch den sich ausweitenden BBI-Skandal ausschließen. Denn nun ist offenkundig geworden, dass der Planfeststellungsbeschluss durch betrügerische Machenschaften erschlichen wurde, weil die auf internationalem Recht basierenden und verbindlichen ICAO- Regeln den Regierenden Berlins und Brandenburgs mindestens bereits seit 1998 bekannt waren. Spätestens aber im Jahr 2004, als der Regierende Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzende Wowereit durch den ergangenen Planfeststellungsbeschluss über die Auswirkungen des BBI voll im Bilde war, ist die kollektive und offensichtlich von „ganz oben“ angeordnete Unterdrückung der Flugroutensituation ein rechtlich mehr als fragwürdiger Tatbestand.
Im Planfeststellungsjahr 2004 hat Wowereit darüber hinaus dem damaligen Bezirksbürgermeister Ulbricht unter Androhung von Strafen und Konsequenzen untersagt, gegen die unzumutbare Fluglärmbelastung der Bürger Köpenicks durch den planfestgestellten BBI vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Der ehemalige Bürger Wowereit aus Lichtenrade kann weiterhin nicht behaupten, von diesen Flugrouten nichts gewusst zu haben, wenn er ausgerechnet im Planfeststellungsjahr 2004 auch noch sein Haus in Lichtenrade, welches durch die bisher geheim gehaltenen Flugrouten betroffen ist, verkauft hat. Derartige Zufälle sind zwar denkbar, aber vor dem Hintergrund der bisherigen Täuschungen und des damit einhergehenden Vertrauensverlustes ist es naiv, an einen derartigen Zufall zu glauben.
In seiner multifunktionalen Machtposition ist es definitiv ausgeschlossen, dass ausgerechnet der Regierende Bürgermeister Wowereit von den künftigen Flugrouten „zufälligerweise“ nichts gewusst haben soll. Es ist nur zu wahrscheinlich, dass nur Wowereit (und nur in Kooperation mit Herrn Platzeck) in seiner Machtfülle die Möglichkeit hatte, die Flugroutenregelung der ICAO zu verschweigen. Damit ist auch ausgeschlossen den Staatssekretär und ehemaligen Chef der Planfeststellungsbehörde, Bretschneider, als Einzeltätertäter zu identifizieren. Schon gar nicht ist die DFS als Verursacher des Flurroutendesasters zu beschuldigen, wie es immer wieder in der Presse oder durch die (ahnungslose) Politik getan wird.
Die potentiell betroffenen Bürger müssen natürlich so früh wie möglich wissen, in welcher Höhe mit Überflügen zu rechnen ist und wie die zu erwartende Lärmbelastung sein wird. Die DFS benutzt dazu u.a. das Planungstool NIROS.
 
Ein sofortiger Baustopp ist zur finanziellen Schadensbegrenzung des BBI-Skandals aus mehreren Gründen unabdingbar und solange zu verfügen bis:
  
  • dessen Flugrouten rechtlich verbindlich durch die DFS in Zusammenarbeit mit der Fluglärmkommission auf Basis der internationalen Regeln festgelegt worden sind.
  • die betrieblichen Folgekosten und Belastungen dieser Flugrouten für den BBI und für die betroffenen Bürger sowie Gemeinden transparent ermittelt wurden,
  • die neuen betroffenen Bürger in einem entsprechenden Verfahren angehört werden, sie ihre Einwendungen tätigen können und sie entsprechend der Fluglärmbelastung nach den gesetzlichen Vorgaben bis hin zur Absieldung entschädigt werden,
  • ein Privatinvestor für die Fortführung der Bauarbeiten und zur Übernahme des BBI-Flugbetriebes unter konsequenter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 3 gefunden wurde.
  • Die Beeinträchtigung der Gesundheit durch ständige Ausweitung des Nachtflugbetriebs widerspricht der Verfassung sowie den europäischen Rechtsnormen und ist deshalb aktiv zu bekämpfen. Grundsätzlich müssen auch Nachtflugbeschränkungen und Nachtflugverbote festgesetzt werden. 
  • Erhebliche Belästigungen durch den Flugbetrieb können nicht mehr hingenommen werden. Dauerschallpegel von 55 dB(A) am Tage sowie 45 dB(A) in der Nacht (dazu nachts ein Maximalpegel von 50 dB(A) am Ohr des Schläfers) dürfen nicht überschritten werden.
  • Der Süden kann durch den Ausbau der B96 und B101, das geplante Einkaufszentrum, Dresdner Bahn und nun auch noch die Flugrouten nicht zusätzlich hinnehmen. Im Süden Berlins können weder Menschen noch Tiere und Pflanzen verkraften, was auf sie zukommt. Denn es ist nicht nur die dB sondern auch die Abgase und das Ablassen von Kerosin.
  • Bei künftigen Abwägungen dürfen die Grenzwerte des Fluglärmgesetzes nicht der alleinige Maßstab sein. Bereits bestehende günstigere Regelungen müssen in Kraft bleiben und den Behörden dürfen weitergehende Maßnahmen nicht verwehrt werden.
  • Nationale gesetzliche Regelungen sollten sowohl mit dem Gemeinschaftsrecht als auch mit dem nationalen Verfassungsrecht in Übereinstimmung stehen.
  • Im Gesetz und in den Rechtsverordnungen muss klar geregelt werden, welche Daten und Informationen wann und von wem bereitzustellen sind, in welcher Form sie aufbereitet werden müssen und wer die Kompetenz zur Abforderung hat.
  • Wir fordern einen prognostizierten Verkehrslärm bei Tag und Nacht nach dem Ausbau der B96, B101, den Bau des Einkaufszentrums, Dresdner Bahn und des Flugverkehrs von 360.000 Flügen pro Jahr.
  • Wir fordern ein prognostiziertes Umweltkataster in einer detaillierten Auflistung bei Tag und Nacht nach dem Ausbau der B96, B101, dem Bau des Einkaufszentrums, der Dresdner Bahn und des Flugverkehrs von 360.000 Flügen pro Jahr.
  • Je mehr Schönefeld frequentiert wird, desto höher steigt auch das Unfallrisiko, insbesondere bei Start und Landung über dichtbesiedelten Gebiet. In Schönefeld sind ca. 160.000 Menschen direkt betroffen. Hinzu kommen die Einkaufszentren an der A10, die hohe Besucherzahlen aufweisen.
  • Erstellung intelligenter Verkehrskonzepte (Bahn, Schiff, Auto, Flugzeug müssen zusammen intelligent vernetzt werden).
 
Außerdem haben wir folgende Forderungen:
 
  • Einstellung aller Flüge bis 1000 km
  • Kein weiterer Ausbau und Neubau von Flughäfen
  • Abschaffung aller Subventionen des Flugverkehrs und der Luftindustrie
  • Besteuerung des Kerosins
  • Rasche Ertüchtigung des Schienenverkehrs
  • Erstellung eines Fernverkehrskonzepts, das den Schwerpunkt auf eine umweltfreundliche Bahn legt und den Flugverkehr parallel zu dem raschen Ausbau schrittweise auf Flüge über 2000 km über bewohntem Gebiet und auf wenige vorhandene und mit der Bahn gut angebundene Flughäfen reduziert.
  • Massive Reduktion des Gütertransportes per Flugzeug – Umlage der Folgekosten auf die Flugpreise
  • Strafgebühren für Flüge, die zu unter 80% besetzt sind, die Strafgebühren müssen gestaffelt werden.
  • Umlegung aller Kosten des Flugverkehrs auf deren Benutzer.
  • Verbot von Privatflügen
  • Verbot von Werbekampagnen per Flugzeug
  • Einhaltung des Grundgesetzes §2, Abs. 2 S.1 und §14, sowie der rechtsverbindlichen Rio-Beschlüsse
  • Abschaffung des undemokratischen Verkehrsbeschleunigungsgesetzes und zwar ersatzlos
  • Überarbeitungen der inhumanen TA-Grenzwertfestlegungen
  • Kontrolle des Abwägungsgebotes (BNatG/Baugesetz) bei Großprojekten, damit auch noch die kommende Generation eine lebenswerte Umwelt hat.
  • Striktes Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr
 
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht

 

 

 

Ende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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