AK Flughafen BER
        Ziele         

 

 

 

Ein sofortiger Baustopp ist zur finanziellen Schadensbegrenzung des BBI-Skandals aus mehreren Gründen unabdingbar und solange zu verfügen bis:
  
  • dessen Flugrouten rechtlich verbindlich durch die DFS in Zusammenarbeit mit der Fluglärmkommission auf Basis der internationalen Regeln festgelegt worden sind.
  • die betrieblichen Folgekosten und Belastungen dieser Flugrouten für den BBI und für die betroffenen Bürger sowie Gemeinden transparent ermittelt wurden,
  • die neuen betroffenen Bürger in einem entsprechenden Verfahren angehört werden, sie ihre Einwendungen tätigen können und sie entsprechend der Fluglärmbelastung nach den gesetzlichen Vorgaben bis hin zur Absieldung entschädigt werden,
  • ein Privatinvestor für die Fortführung der Bauarbeiten und zur Übernahme des BBI-Flugbetriebes unter konsequenter Berücksichtigung der Punkte 1 bis 3 gefunden wurde.
  • Die Beeinträchtigung der Gesundheit durch ständige Ausweitung des Nachtflugbetriebs widerspricht der Verfassung sowie den europäischen Rechtsnormen und ist deshalb aktiv zu bekämpfen. Grundsätzlich müssen auch Nachtflugbeschränkungen und Nachtflugverbote festgesetzt werden. 
  • Erhebliche Belästigungen durch den Flugbetrieb können nicht mehr hingenommen werden. Dauerschallpegel von 55 dB(A) am Tage sowie 45 dB(A) in der Nacht (dazu nachts ein Maximalpegel von 50 dB(A) am Ohr des Schläfers) dürfen nicht überschritten werden.
  • Der Süden kann durch den Ausbau der B96 und B101, das geplante Einkaufszentrum, Dresdner Bahn und nun auch noch die Flugrouten nicht zusätzlich hinnehmen. Im Süden Berlins können weder Menschen noch Tiere und Pflanzen verkraften, was auf sie zukommt. Denn es ist nicht nur die dB sondern auch die Abgase und das Ablassen von Kerosin.
  • Bei künftigen Abwägungen dürfen die Grenzwerte des Fluglärmgesetzes nicht der alleinige Maßstab sein. Bereits bestehende günstigere Regelungen müssen in Kraft bleiben und den Behörden dürfen weitergehende Maßnahmen nicht verwehrt werden.
  • Nationale gesetzliche Regelungen sollten sowohl mit dem Gemeinschaftsrecht als auch mit dem nationalen Verfassungsrecht in Übereinstimmung stehen.
  • Im Gesetz und in den Rechtsverordnungen muss klar geregelt werden, welche Daten und Informationen wann und von wem bereitzustellen sind, in welcher Form sie aufbereitet werden müssen und wer die Kompetenz zur Abforderung hat.
  • Wir fordern einen prognostizierten Verkehrslärm bei Tag und Nacht nach dem Ausbau der B96, B101, den Bau des Einkaufszentrums, Dresdner Bahn und des Flugverkehrs von 360.000 Flügen pro Jahr.
  • Wir fordern ein prognostiziertes Umweltkataster in einer detaillierten Auflistung bei Tag und Nacht nach dem Ausbau der B96, B101, dem Bau des Einkaufszentrums, der Dresdner Bahn und des Flugverkehrs von 360.000 Flügen pro Jahr.
  • Je mehr Schönefeld frequentiert wird, desto höher steigt auch das Unfallrisiko, insbesondere bei Start und Landung über dichtbesiedeltem Gebiet. In Schönefeld sind ca. 160.000 Menschen direkt betroffen. Hinzu kommen die Einkaufszentren an der A10, die hohe Besucherzahlen aufweisen.
  • Erstellung intelligenter Verkehrskonzepte (Bahn, Schiff, Auto, Flugzeug müssen zusammen intelligent vernetzt werden).
 
Außerdem haben wir folgende Forderungen:
  
  • Einstellung aller Flüge bis 1000 km
  • Kein weiterer Ausbau und Neubau von Flughäfen
  • Abschaffung aller Subventionen des Flugverkehrs und der Luftindustrie
  • Besteuerung des Kerosins
  • Rasche Ertüchtigung des Schienenverkehrs
  • Erstellung eines Fernverkehrskonzepts, dass den Schwerpunkt auf eine umweltfreundliche Bahn legt und den Flugverkehr parallel zu dem raschen Ausbau schrittweise auf Flüge über 2000 km über bewohntem Gebiet und auf wenige vorhandene und mit der Bahn gut angebundene Flughäfen reduziert.
  • Massive Reduktion des Gütertransportes per Flugzeug – Umlage der Folgekosten auf die Flugpreise
  • Strafgebühren für Flüge, die zu unter 80% besetzt sind, die Strafgebühren müssen gestaffelt werden.
  • Umlegung aller Kosten des Flugverkehrs auf deren Benutzer.
  • Verbot von Privatflügen
  • Verbot von Werbekampagnen per Flugzeug
  • Einhaltung des Grundgesetzes §2, Abs. 2 S.1 und §14, sowie der rechtsverbindlichen Rio-Beschlüsse
  • Abschaffung des undemokratischen Verkehrsbeschleunigungsgesetzes und zwar ersatzlos
  • Überarbeitungen der inhumanen TA-Grenzwertfestlegungen
  • Kontrolle des Abwägungsgebotes (BNatG/Baugesetz) bei Großprojekten, damit auch noch die kommende Generation eine lebenswerte Umwelt hat.
  • Striktes Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr
 

 

 

Ende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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