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Von der Wohnstraße zur Begegnungszone
Mit dem Bestreben nach mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität und mehr Bewegungsfreiraum in dicht bebauten Wohnquartieren, in denen private und öffentliche Freiflächen in geringem Masse vorhanden sind oder sogar fehlen, wurden Anfang der 80er-Jahre in den Niederlanden und in der Schweiz die "Wohnstrassen" eingeführt. Ziel dieser Wohnstrassen war es, einen gleichberechtigten und vielfältig nutzbaren Straßenraum zu schaffen, der die Trennung der Verkehrsarten aufhebt und dem Fußverkehr Priorität einräumt. Die gesamte Verkehrsfläche sollte als Mischverkehrsfläche besonders gestaltet und dem Fußverkehr - für Spiel und Sport und als Begegnungsstätte - zur Verfügung gestellt werden.
Und nun stellen Sie sich einmal das folgende Projekt für die Bahnhofstraße vor! Lesen Sie weiter, es könnte Ihnen gefallen!
Die Schweiz – unser Vorbild!
Im Rahmen des Schweizer Energiesparprogramms Energie 2000 und der Umsetzung der Lokalen Agenda 21 wurde Burgdorf 1995 als Fußgänger- und Velomodellstadt der Deutschschweiz auserkoren. Im Bahnhofquartier wurde daraufhin eine "Flanierzone" als Pilotprojekt eingerichtet. Ziel war es, eine Alternative zur Fußgängerzone zu entwickeln, die dem Fußverkehr unter angepasster Zulassung des motorisierten Verkehrs das "Flanieren" in attraktiver Geschäftsumgebung ermöglicht.
Trotz anfänglicher Skepsis und Kontroversen zeigte sich bei den Verkehrsteilnehmenden und bei den Gewerbetreibenden eine positive Resonanz. Der Versuch in Bugdorf - und ein weiterer in St. Blaise - zeigten, dass nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in stark durchmischten, innerörtlichen Gebieten, in denen die Voraussetzungen für eine Fußgängerzone nicht gegeben sind, sichere und attraktive Verhältnisse für den Fußverkehr geschaffen werden können und gleichzeitig der Fahrverkehr zugelassen werden kann.
Das Projekt hat sich bewährt: Die Gefahren sind in den Jahren seit der Einführung beträchtlich gesunken, das Verkehrsklima ist angenehm friedlich. Die Begegnungszone wurde in ihren 4 Testjahren 1996-2000 ständig optimiert und hat seine Praxistauglichkeit eindrücklich bewiesen.
Im Januar 2001 wurde das Modell der Burgdorfer "Flanierzone" zur ersten "Begegnungszone" in der Schweiz umbenannt. Seit Januar 2002 ist die Begegnungszone in der Schweiz zugelassen.
Zahlreiche weitere Schweizer Gemeinden zeigen reges Interesse an der Mischverkehrsform "made in Burgdorf" und können nun also von der "Pionierarbeit" in Burgdorf profitieren.
Die Stadt Burgdorf war von 1996 bis 2006 offiziell die einzige Fußgänger- und Velomodellstadt (FuVeMo) der Schweiz. Zehn Jahre lang engagierte sich Burgdorf zusammen mit dem Gewerbe und der Bevölkerung für eine modellhafte Mobilitätslösung. Eine neue Mobilitätskultur ist entstanden, einige Pilotprojekte wurden entwickelt und erprobt, die von zahlreichen anderen Gemeinden übernommen und angewendet wurden. So zum Beispiel die Begegnungszonen. Heute steht die Förderung des Langsamverkehrs im Vordergrund sowie die verstärkte Nutzung von umweltschonenden Verkehrsmitteln.
Frankreich und Belgien ziehen nach
Das Komitee für Straßenverkehrssicherheit CISR unter Leitung des Premierministers hat am 13. Februar 2008 beschlossen das Regime der Begegnungszone (Zone de rencontre) im französischen Straßenverkehrsrecht aufzunehmen.
Auszug aus dem Entscheid:
Einführung des Konzeptes „Begegnungszone“ ins Straßenverkehrsrecht
Die Straßenverkehrsgesetzgebung stellt den Bürgermeistern zwei Werkzeuge zur Verfügung, um beruhigte Verkehrszonen zu planen: die «Fußgängerzone» und die «30er Zone». Keines dieser beiden Mittel erlaubt eine Durchmischung aller Nutzer öffentlicher städtischer Strassen: Fußgänger, Radfahrer, motorisierte Nutzer und öffentliche Verkehrsmittel.
Aufgrund der Erfahrung anderer europäischer Länder und des Vorschlages des Leitausschusses der Überlegungen zum
« code de la rue », hat das interministerielle Komitee für Straßensicherheit beschlossen,
das Konzept der „Begegnungszone“ ins Regelwerk des Straßenverkehrsgesetzes aufzunehmen. In Begegnungszonen:
- wird Fußgängern der Vortritt gewährt. Diese sind nicht verpflichtet, die Bürgersteige zu benutzen.
- Die Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge wird auf 20 Km/h beschränkt.
Damit ist neben der Schweiz und Belgien Frankreich das dritte Land, das die neue Regelung ins Straßenverkehrsrecht aufgenommen hat.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann helfen Sie mit, dass wir das vierte Projekt in Europa werden. Wir sammeln hierfür auch Unterschriften, lassen wir uns diesen Traum gemeinsam verwirklichen!
Wir Fordern: Begegnungszone Bahnhofstraße!
Info und Kontaktaufnahme:
Bürgerinitiative Rettet die Marienfelder Feldmark:
Sprecher: Michael Delor, Tel.: 707 623 40
Sprecherin: Regina Pribyl, Tel.: 722 69 26
Verkehrsberuhigung